Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten
Die Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten kann Schenkungsteuer auslösen, wenn der Empfänger nicht nachweisen kann, dass ihm das Vermögen auf dem Konto auch schon vorher teilweise oder ganz gehörte.
Anders als ein Gemeinschaftskonto ist ein Einzelkonto oder -depot auch bei Eheleuten grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. Bei einer unentgeltlichen Übertragung des Kontos auf den anderen Ehegatten muss dieser daher nachweisen, dass keine Schenkung vorliegt oder die Schenkung nur einen Teil des übertragenen Vermögens umfasst, sagt der Bundesfinanzhof. Dazu zählen auch Belege für die Behauptung, dass das Vermögen dem Empfänger bereits vor der Übertragung im Innenverhältnis vollständig oder teilweise zuzurechnen war.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
