Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung
Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung ist nicht Teil des Versicherungsbetrags und damit nicht als Sonderausgabe abziehbar.
Wer bei der privaten Krankenversicherung einen Tarif mit Selbstbehalt wählt, kann die deswegen selbst getragenen Krankheitskosten nicht bei den Sonderausgaben steuerlich abziehen, meint der Bundesfinanzhof. Die Selbstbeteiligung ist keine Gegenleistung für die Erlangung des Versicherungsschutzes und daher allenfalls als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Fehlstart bei Erhöhung der Tabaksteuer
- Steuereinnahmen sollen wieder steigen
- Vorsicht vor Fake-Anrufen im Namen des Finanzamts
- Mindestlohn und Minijob-Verdienstgrenze steigen 2027
- Einführung der Frühstartrente
- Installation einer Photovoltaikanlage gilt nicht als energetische Maßnahme
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
