Nachzahlungszinssatz von 6 % auch 2013 verfassungsgemäß
Der gesetzlich festgeschriebene Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen liegt weit über dem derzeitigen Zinsniveau, wird aber von den Finanzgerichten weiter als zulässig angesehen.
Je länger die Niedrigzinsphase andauert, desto mehr häufen sich die Klagen gegen den in der Abgabenordnung festgelegten Zinssatz von 6 % auf Steuererstattungen und -nachzahlungen. Im neuesten Urteil zu der Frage hält das Finanzgericht München den Zinssatz zumindest bis einschließlich 2013 weiterhin für verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber sei verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, den Zinssatz an die Entwicklung des Kapitalmarkts anzupassen. Gegen das Urteil hat der Kläger Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, der sich damit wieder einmal mit dem Thema auseinandersetzen muss.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
