Zeitgleiche gesetzliche und private Krankenversicherung
Wenn für den gleichen Zeitraum eine gesetzliche und eine private Krankenversicherung besteht, sind die Beiträge zur Basisabsicherung in der privaten Krankenversicherung nicht als Sonderausgaben abziehbar.
Wenn für einen Zeitraum Beiträge für eine Basisabsicherung in der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung gezahlt werden, sind die zusätzlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht als Sonderausgaben abziehbar. Zwar stimmt das Finanzgericht Köln der Klägerin zu, dass das Gesetz keine Einschränkung für eine doppelte Absicherung vorsieht, sondern nur für eine Absicherung über der Basisabsicherung. Die Richter meinen allerdings, dass der Kontext der gesetzlichen Regelung für ein Abzugsverbot spricht.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
