Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ist nicht korrekt
Deutschland hat rechtswidrig Unternehmenskunden von der Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ausgeschlossen.
Der Europäische Gerichtshof hat der EU-Kommission Recht gegeben, dass Deutschland die Sonderregelung für Reisebüros aus der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nicht korrekt anwendet. Nach Ansicht der Kommission hat Deutschland seine Verpflichtungen verletzt, indem es Reiseleistungen für Kunden, die diese für ihr Unternehmen nutzen, von der Sonderregelung für Reisebüros ausschließt. Mit diesem Ausschluss verhindert Deutschland, dass Unternehmen, die Reiseleistungen an andere Unternehmen verkaufen, in den Genuss der Sonderregelung kommen können.
Daneben hat die Kommission kritisiert, dass Deutschland den Reisebüros gestattet, die Steuerbemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen und für jeden Besteuerungszeitraum zu ermitteln. Das nationale Recht in Deutschland muss nun entsprechend geändert werden.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
