Behandlung von Sanierungsgewinnen in Altfällen
Trotz Verbots des Bundesfinanzhofs will das Bundesfinanzministerium den Sanierungserlass in Altfällen mit Segen des Bundestags weiter anwenden.
Inzwischen gibt es eine gesetzliche Regelung für den Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne, nachdem der Bundesfinanzhof den Erlass aufgrund einer Verwaltungsanweisung als verfassungswidrig eingestuft hat. In einem weiteren Urteil hat der Bundesfinanzhof auch für Altfälle vor der gesetzlichen Neuregelung die weitere Anwendung der Verwaltungsanweisung ausgeschlossen. Das Bundesfinanzministerium hat nun erklärt, dieses Urteil nicht über den Einzelfall hinaus anwenden zu wollen. Es sieht sich weiter durch die Vertrauensschutzregelung als gebunden an, nach der für Altfälle weiterhin die Verwaltungsanweisung gilt. Der Bundestag hat sich laut dem Ministerium diesem Vorschlag angeschlossen und diese Verfahrensweise für Altfälle gebilligt.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
