Keine Anhebung der Kleinunternehmergrenze geplant
Obwohl die Kleinunternehmergrenze lange nicht angehoben wurde, hat die Bundesregierung keine Pläne hier eine Anpassung vorzunehmen.
Seit vielen Jahren ist die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze unverändert bei 17.500 Euro. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz war für eine Weile eine deutliche Anhebung der Grenze im Gespräch, doch wurde diese Änderung wieder aus dem Gesetz gestrichen. Die Bundesregierung hat nun in der Antwort auf eine Anfrage aus dem Bundestag erklärt, dass es weiterhin keine Pläne gibt, die Kleinunternehmergrenze anzuheben.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
