Rückabwicklung der Beteiligung an geschlossenem Immobilienfonds
Der Bundesfinanzhof hat über die Aufteilung des Kaufpreises bei der Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds entschieden.
Geschlossene Immobilienfonds haben in der Vergangenheit nicht immer den vom Anleger erhofften Ertrag gebracht, was mitunter bis zu Gerichtsverfahren zwischen Fondsbetreiber und Anleger geführt hat. In einem solchen Fall hat der Bundesfinanzhof nun über die steuerliche Bewertung des vom Fonds gezahlten Betrags für die Rückabwicklung der Fondsbeteiligung geurteilt. Bestehen demnach Anhaltspunkte dafür, dass die als Kaufpreis bezeichnete Gegenleistung des Fonds teilweise auch für andere Verpflichtungen des Anlegers gezahlt wurde, insbesondere den Verzicht auf Schadensersatzansprüche und die Rücknahme von Klagen, dann ist der vereinbarte Kaufpreis aufzuteilen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
