Ermäßigter Steuersatz für Anschluss ans Trinkwassernetz
Der reduzierte Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Wasser umfasst auch die Arbeiten für den Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz.
Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs auch Teil der "Lieferungen von Wasser" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, sodass auf diese Leistung der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Dabei ist gleichgültig, von wem und an wen die Lieferung von Wasser erfolgt. Insbesondere sind damit auch die Arbeiten eines Bauunternehmens zum Anschluss eines Gebäudes ans öffentliche Trinkwassernetz steuerbegünstigt. Der Bundesgerichtshof hatte zudem vor einigen Jahren entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz auch für Arbeiten zur Erneuerung des Anschlusses gilt.
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