Ungültiger Formwechsel in GmbH löst Grunderwerbsteuer aus
Ein im Handelsrecht nicht vorgesehener Formwechsel kann für Immobilien im Betriebsvermögen Grunderwerbsteuer auslösen.
Zwar gibt es im Handelsrecht mehrere Möglichkeiten, ein Einzelunternehmen in eine GmbH zu überführen, doch ein direkter Formwechsel eines Einzelunternehmens in eine Ein-Mann-GmbH ist im Umwandlungsgesetz nicht vorgesehen. Wenn ein solcher irregulärer Formwechsel eines grundbesitzenden Einzelunternehmens offiziell beurkundet und im Handelsregister eingetragen wurde, kann das bei der GmbH die Entstehung von Grunderwerbsteuer auslösen. Der Bundesfinanzhof hat in einem derartigen Fall den Formwechsel als Einbringung gedeutet, die nicht bei der Grunderwerbsteuer begünstigt ist. Mit der richtigen Beratung und rechtlichen Ausgestaltung hätte der Unternehmer viel Steuer sparen können.
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