Entschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder sind steuerpflichtig
Im Gegensatz zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Richter sind die Aufwandsentschädigungen für Verwaltungsratsmitglieder steuerpflichtig, weil sie mehr als nur die Sitzungsteilnahme abgelten.
Entschädigungszahlungen an Verwaltungsratsmitglieder für die Abgeltung von Zeitaufwand sind steuerpflichtig. Das Finanzgericht Münster hält die Tätigkeit eines Verwaltungsrats mit der eines Aufsichtsrats vergleichbar. Die Entschädigungszahlungen decken nicht nur den Zeitaufwand für die Sitzungsteilnahme ab, sondern auch für die Vor- und Nachbereitung und sind damit nicht mit den deutlich niedrigeren steuerfreien Entschädigungen für ehrenamtliche Richter vergleichbar.
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