Amtsveranlagung für Rentner
Bevor die Amtsveranlagung für Rentner auf weitere Bundesländer ausgedehnt wird, fordert der Steuerberaterverband Änderungen, die eine rechtliche Benachteiligung der Rentner verhindern.
Weil die Rentenversicherungsträger die Rentenbezüge an die Finanzämter übermitteln müssen, bietet Mecklenburg-Vorpommern seit 2017 eine neue Verfahrensweise für die Steuererklärung von Rentnern an. Bei dieser Amtsveranlagung reicht es aus, wenn der betroffene Steuerzahler eine Einverständniserklärung unterschreibt und bestätigt, dass er nur Renteneinkünfte erzielt. Es ist wahrscheinlich, dass sich andere Bundesländer bald diesem Verfahren anschließen. Der Deutsche Steuerberaterverband warnt allerdings, dass das Verfahren rechtliche Nachteile für die Rentner nach sich ziehen kann und fordert eine hinreichende Aufklärung der Steuerzahler sowie eine bessere Einbettung in die bestehenden verfahrensrechtlichen Grundsätze der Abgabenordnung.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
