Umsatzsteuerpflicht von platzierungsabhängigen Preisgeldern
Ein Antrittsgeld oder platzierungsunabhängiges Preisgeld bei einem Wettbewerb ist ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt.
Die Teilnahme an einem Wettbewerb ist nur dann eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung gegen Entgelt, wenn der Veranstalter eine von der Platzierung unabhängige Vergütung zahlt (z.B. Antrittsgeld oder platzierungsunabhängiges Preisgeld). Eine Staffelung des Preisgelds oder der Vergütung ist also steuerlich unschädlich, da platzierungsabhängige Preisgelder kein Entgelt für die Teilnahme am Wettbewerb darstellen, weil sie nicht für die Teilnahme gezahlt werden, sondern für die Erzielung eines bestimmten Wettbewerbsergebnisses. Mit dieser Regelung hat der Fiskus die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass übernommen.
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