Übertragung thesaurierter Gewinne auf eine Stiftung
Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung führt nicht zur Nachversteuerung bisher ermäßigt besteuerter thesaurierter Gewinne.
Thesaurierte Gewinne werden bei der Einkommensteuer auf Antrag mit einem günstigeren Steuersatz besteuert. Allerdings erfolgt im Fall der Betriebsaufgabe, Umwandlung oder in bestimmten anderen Fällen eine Nachversteuerung der begünstigten Gewinne. Der Bundesfinanzhof hat nun jedoch klargestellt, dass die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung entgegen der Auffassung des Fiskus kein Tatbestand ist, der eine Nachversteuerung auslöst.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
