Nachzahlungszinssatz wird vorerst nicht gesenkt
Trotz andauernder Kritik an der Höhe des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen und erster Urteile, die die Höhe als möglicherweise verfassungswidrig einstufen, hat die Bundesregierung keine Pläne, an der Höhe des Zinssatzes Änderungen vorzunehmen.
Seit mehr als 50 Jahren ist der gesetzlich festgeschriebene Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen unverändert. In der aktuell schon lange andauernden Niedrigzinsphase gibt es daher immer mehr Kritik und Klagen gegen die Höhe des Zinssatzes. Selbst der Bundesfinanzhof hat die Verfassungskonformität des Zinssatzes bereits in Zweifel gezogen. Die Bundesregierung will allerdings vorerst keine Änderungen am Zinssatz vornehmen. Für die Regierung orientiert sich der Nachzahlungszinssatz nicht an den Marktzinsen, sondern an den Sätzen für Verzugs- und Überziehungszinsen. Die vom Bundesfinanzhof geäußerte Kritik werde nicht geteilt, teilte die Regierung in einer Ausschusssitzung des Bundestags mit.
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