Pauschale Bewertung von Jubiläumsrückstellungen
Das Bundesfinanzministerium hat die Abzinsungstabelle für die Pauschalbewertung von Jubiläumsrückstellungen aktualisiert.
Für die Bewertung von Rückstellungen für Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich eines Dienstjubiläums kann statt dem Teilwertverfahren auch ein Pauschalwertverfahren angewendet werden. Dabei sind zwingend die von der Finanzverwaltung festgelegten Werte zugrunde zu legen, die sich an den Heubeck-Tafeln orientieren. Da die Heubeck-Tafeln im Juli 2018 aktualisiert wurden, hat das Bundesfinanzministerium auch seine Tabelle für die pauschale Bewertung von Jubiläumsrückstellungen überarbeitet. Die Werte sind spätestens für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 29. Juni 2020 enden und können frühestens für Wirtschaftsjahre verwendet werden, die nach dem 20. Juli 2018 enden.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
