Rückgängigmachung der Umsatzsteuer auf Grundstücksverkauf
Während der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für Immobilienverkäufe nur im notariellen Kaufvertrag erklärt werden kann, ist die Rückgängigmachung des Verzichts bis zur Bestandskraft der Umsatzsteuerfestsetzung möglich.
Immobilienverkäufe sind normalerweise von der Umsatzsteuer befreit (steuerfreie Grundstückslieferung). Unternehmer können aber beim Verkauf an ein anderes Unternehmen auf die Steuerbefreiung verzichten. Während der Verzicht auf die Steuerbefreiung zwingend im notariellen Kaufvertrag zu erklären ist, sieht das Gesetz für den Widerruf des Verzichts keine Einschränkungen vor. Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Baden-Württemberg festgestellt, dass der im Kaufvertrag erklärte Verzicht nachträglich bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft der Umsatzsteuerfestsetzung rückgängig gemacht werden kann.
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