Verlängerung der Abgabefrist für Lohnsteuer-Anmeldungen
Von der Corona-Krise betroffene Betriebe können eine Verlängerung der Abgabefrist für die Lohnsteuer-Anmeldungen von bis zu zwei Monaten erhalten.
Durch die Corona-Krise sind Arbeitgeber teilweise daran gehindert, die Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben. Das Bundesfinanzministerium hat daher die Finanzämter angewiesen, den Arbeitgebern die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise auf Antrag zu verlängern, soweit die Anmeldung nachweislich unverschuldet nicht pünktlich übermittelt werden kann. Die Fristverlängerung darf maximal zwei Monate betragen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
