Ende der Brexit-Übergangsphase zum 1. Januar 2021
Im Wirtschaftsverkehr mit dem Vereinigten Königreich werden sich zum Jahreswechsel einige Änderungen ergeben.
Vollzogen wurde der Brexit bereits am 1. Februar 2020, denn an diesem Tag ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgeschieden. Für Bürger und Unternehmen hat sich erstmal nichts geändert, denn bis Ende 2020 läuft eine Übergangsphase, in der das Vereinigte Königreich weiterhin wie ein EU-Mitglied behandelt wird. Weil sich die britische Regierung gegen eine Verlängerung der Übergangsfrist entschieden hat, werden zum 1. Januar 2021 Änderungen im Personen-, Waren- und Kapitalverkehr in Kraft treten. Unerwünschte steuerliche Folgen verhindert das 2019 beschlossene Brexit-Steuerbegleitgesetz, aber auf erstmalige Zollformalitäten und andere neue Hürden müssen sich Bürger und Unternehmen in jedem Fall einstellen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
