Steuerstundungen für Unternehmen in der Pandemie
Die Bundesregierung will mit den Ländern noch über eine Verlängerung der Steuerstundungsregelungen aufgrund der Corona-Krise über das Jahresende 2020 hinaus beraten.
Der Bund will mit den Ländern noch beraten, ob die wegen der Corona-Krise gewährten Steuerstundungen über das Jahresende hinaus angeboten werden sollen. Das teilt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage aus dem Bundestag mit. Für die Stundung sind grundsätzlich die Länder zuständig. Zwischen 19. März und 30. September 2020 sind knapp 13 Mrd. Euro an fälligen Umsatzsteuern gestundet worden - gut 7 % des Jahresaufkommens 2019. Dazu kommen knapp 6 Mrd. bei anderen Steuerarten.
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