Steuerbescheide für 2020 frühestens ab März 2021
Aus rechtlichen und technischen Gründen können die Finanzämter frühestens Mitte März mit der Bearbeitung von Steuererklärungen für 2020 beginnen.
Wie jedes Jahr kann die Steuerverwaltung ab März die Steuererklärungen für das abgelaufene Jahr bearbeiten, so dass die ersten Steuerbescheide bereits im selben Monat versendet werden können. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben in der Regel bis Ende Februar Zeit, die benötigten Daten elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Darüber hinaus steht den Finanzämtern die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern erst im März zur Verfügung, weil die teilweise erst spät verabschiedeten zahlreichen Änderungen zum Jahreswechsel eingearbeitet werden müssen. Ab dann können die Finanzämter loslegen. Die Steuererklärung früher einzureichen hat also nur den Vorteil, dass die Erklärung als eine der ersten bearbeitet wird, sobald alle Daten vorliegen.
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