Ausfall einer privaten Darlehensforderung
Verluste aus einem Darlehen an eine Kapitalgesellschaft sind steuerlich anzuerkennen, wenn feststeht, dass die Gesellschaft keine Zahlungen mehr leisten wird.
Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass der endgültige Ausfall einer Darlehensforderung zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führt. Allerdings muss für die Berücksichtigung des Verlusts endgültig feststehen, dass der Schuldner keine Zahlungen mehr leisten wird. Bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft als Forderungsschuldnerin ist diese Voraussetzung regelmäßig erst mit Abschluss der Liquidation erfüllt, sofern sich nicht aus besonderen Umständen des Einzelfalls ausnahmsweise etwas anderes ergibt. Im Streitfall hatte die Ehefrau des Alleingesellschafters das Darlehen gewährt.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
