Steuerpflicht einer Lebensversicherung nach Umschuldung
Der Bundesfinanzhof hat eine neue Stolperfalle bei der Umschuldung eines mit einer Lebensversicherung besicherten Darlehens aufgezeigt, die zu einer Steuerpflicht der Zinserträge aus der Versicherung führen kann.
Die Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung, die als Sicherheit für einen Darlehensvertrag dient, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass das Darlehen unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung eines Wirtschaftsguts dient, das zur Einkünfteerzielung bestimmt ist (z.B. vermietete Immobilie). Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass ein mit der Lebensversicherung besichertes Forwarddarlehen diese Voraussetzung nicht erfüllt, wenn es höher als die Restschuld des umzuschuldenden Darlehens ist. Dabei spielte es keine Rolle, dass der übersteigende Betrag nur zur Finanzierung der Bereitstellungszinsen und anderer umschuldungsbedingter Aufwendungen verwendet wurde und damit ebenfalls für mit dem finanzierten Wirtschaftsgut zusammenhängende Aufwendungen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Fehlstart bei Erhöhung der Tabaksteuer
- Steuereinnahmen sollen wieder steigen
- Vorsicht vor Fake-Anrufen im Namen des Finanzamts
- Mindestlohn und Minijob-Verdienstgrenze steigen 2027
- Einführung der Frühstartrente
- Installation einer Photovoltaikanlage gilt nicht als energetische Maßnahme
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
