Billigkeitsmaßnahmen für die Hochwassergebiete verlängert
Das Bundesfinanzministerium hat die umsatzsteuerlichen Billigkeitsmaßnahmen für Hilfen an die Flutopfer vom Sommer bis Ende 2021 verlängert.
Nach wie vor leiden die Betroffenen an den Folgen des Hochwassers im Sommer. Das Bundesfinanzministerium hat daher die damals verkündeten steuerlichen Sonderregelungen und Billigkeitsmaßnahmen bei der Umsatzsteuer bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, soweit diese bisher bis zum 31. Oktober 2021 befristet waren. Das betrifft sowohl die Gewährung von Sachspenden als auch die Gestellung von betrieblichen Wirtschaftsgütern oder Personal für die Beseitigung der Flutfolgen.
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