Steuermehreinnahmen von 3,5 Mrd. Euro durch Kurzarbeit
Der Progressionsvorbehalt auf Kurzarbeitergeld hat in den Jahren 2020 und 2021 dem Staat Steuermehreinnahmen von zusammen rund 3,5 Milliarden Euro beschert.
Zwar ist Kurzarbeitergeld selbst nicht steuerpflichtig, aber wenn die Lohnersatzleistungen mehr als 410 Euro im Jahr betragen, greift für diese der Progressionsvorbehalt. In der Folge erhöht sich der persönliche Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte. Millionen Arbeitnehmer waren deshalb 2020 erstmals zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, weil viele Unternehmen in der Corona-Krise auf die Kurzarbeit ausgewichen sind. Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage aus dem Bundestag hat der Staat durch den Progressionsvorbehalt allein 2020 rund 2,1 Milliarden Euro mehr an Steuern eingenommen. Für 2021 betrugen die Mehreinnahmen des Staates immerhin noch 1,4 Milliarden Euro.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Besteuerung der Energiepreispauschale ist verfassungskonform
- Erdienbarkeit einer Pensionszusage
- Alkoholsteuer soll um 20 % angehoben werden
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch
- Steuerbonus für energetische Sanierung richtet sich nach dem Miteigentumsanteil
- Unterhalt an die dauernd getrennt lebende Ehefrau im Trennungsjahr
- Meldung der Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern
- Finanzminister plant Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
