Neuer Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen geplant
Für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 plant das Bundesfinanzministerium eine Absenkung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen auf 1,8 % pro Jahr.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Anpassung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen vorgelegt. Der Zinssatz soll für Zeiträume ab dem 1. Januar 2019 rückwirkend auf 0,15 % pro Monat, also 1,8 % pro Jahr, gesenkt werden. Dieser Zinssatz soll alle drei Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungszeiträume an die Entwicklung des Basiszinssatzes angepasst werden, wenn der Basiszinssatz sich seit der letzten Anpassung um mehr als 1 % verändert hat. Die erste Evaluation ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Die Änderung gilt vorerst nur für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen, weil sich das Bundesverfassungsgericht zu Stundungs-, Aussetzungs- oder Hinterziehungszinsen bisher noch nicht geäußert hat.
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