Höherer Mindestlohn ab Juli 2022
Am 1. Juli 2022 greift der zweite von drei Erhöhungsschritten beim Mindestlohn in diesem Jahr und der Mindestlohn steigt von 9,82 Euro auf 10,45 Euro.
In diesem Jahr wird der gesetzliche Mindestlohn insgesamt drei Mal angehoben. Die beiden Anpassungen zum 1. Januar und zum 1. Juli sind dabei schon länger bekannt, denn sie beruhen auf den Empfehlungen der Mindestlohnkommission. Am 1. Oktober soll dann ein Wahlversprechen realisiert werden, nach dem der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde steigen wird. Zunächst kommt am 1. Juli aber die Anhebung von 9,82 Euro auf 10,45 Euro pro Stunde, die dann für die nächsten drei Monate bei der Lohnabrechnung zu beachten ist.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Fehlstart bei Erhöhung der Tabaksteuer
- Steuereinnahmen sollen wieder steigen
- Vorsicht vor Fake-Anrufen im Namen des Finanzamts
- Mindestlohn und Minijob-Verdienstgrenze steigen 2027
- Einführung der Frühstartrente
- Installation einer Photovoltaikanlage gilt nicht als energetische Maßnahme
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
