Beginn einer Außenprüfung durch Anforderung von Unterlagen
Die Anforderung von Unterlagen durch den Betriebsprüfer ist eine Prüfungshandlung, die zu einer Hemmung der Festsetzungsverjährung führen kann.
Beginnt das Finanzamt vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung oder wird deren Beginn auf Antrag des Steuerzahlers hinausgeschoben, hemmt dies den Ablauf der Festsetzungsfrist. Mit einer Außenprüfung hat das Finanzamt noch nicht begonnen, wenn der Prüfer erscheint und die Prüfungsanordnung übergibt, sondern erst dann, wenn er nach der Übergabe oder Übersendung der Prüfungsanordnung Handlungen zur Ermittlung des Steuerfalles vornimmt. Das Finanzgericht Düsseldorf hat dazu entschieden, dass auch die Anforderung von Unterlagen durch den Betriebsprüfer eine Prüfungshandlung darstellt, die zu einer Hemmung der Festsetzungsfrist führt. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Prüfer auf einen bestimmten Einzelsachverhalt bezogene Unterlagen anfordert oder Fragen stellt. Die Anforderung umfassender Unterlagen realisiert den Zweck der Betriebsprüfung, die steuerlichen Ver-hältnisse insgesamt zu prüfen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
