Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld auch 2023
Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld einschließlich der Möglichkeit, Leiharbeiter zu berücksichtigen, gelten auch in der ersten Jahreshälfte 2023.
Erneut hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die erleichterten Zugangsregelungen beim Kurzarbeitergeld verlängert. Diese gelten nun vorerst bis zum 31. Juni 2023 weiter. In dieser Zeit wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet und der Antrag auf Kurzarbeitergeld ist bereits möglich, wenn nur 10 % statt normal 30 % der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem bleibt die Öffnung des Kurzarbeitergelds für Leiharbeitnehmer weiter bestehen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch
