Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien
Für Spenden und Hilfsleistungen zugunsten der Erdbebenopfer gelten verschiedene Erleichterungen bei Abzugsmöglichkeiten und steuerlichen Nachweispflichten.
Das große Erdbeben im Februar hat in der Türkei und in Syrien sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Wegen der hohen Anteilnahme und Spendenbereitschaft in der Bevölkerung hat das Bundesfinanzministerium für die Unterstützung der Opfer des Erdbebens dieselben Erleichterungen angeordnet, die bereits bei früheren Naturkatastrophen besonderen Ausmaßes galten. Die Sonderregelungen erleichtern Spendern, Organisationen und Unternehmen sowie deren Arbeitnehmern die Hilfeleistung. Die Vereinfachungsregelungen gelten für Unterstützungen, die vom 6. Februar 2023 bis 31. Dezember 2023 geleistet werden. Neben Erleichterungen für Spenden und für Hilfsaktionen durch gemeinnützige Organisationen ist insbesondere die Unterstützung durch Unternehmen für Betroffene und Geschäftspartner geregelt.
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