Kfz-Steuerpflicht bei Beschlagnahme eines Autos im Ausland
Wird ein Auto im Ausland beschlagnahmt und später verschrottet, dann kann die Kfz-Steuerpflicht schon zum Zeitpunkt der Beschlagnahme enden.
Wird ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das im Ausland beschlagnahmt wurde, mehrere Monate später verschrottet, endet die Kfz Steuerpflicht in Deutschland bereits zum Zeitpunkt der Beschlagnahme. Das Finanzgericht Münster hat dies auf die Klage eines Autobesitzers mit doppeltem Wohnsitz im Inland und Italien entschieden. Nachdem das Auto des Klägers nach einem Unfall mit der Begründung beschlagnahmt wurde, es hätte wegen des weiteren Wohnsitzes in Italien zugelassen werden müssen, entschied sich der Kläger für eine Verschrottung, um die hohen Kosten für die Ummeldung zu vermeiden. Dass das ganze Prozedere rund ein halbes Jahr gedauert hat, sei dem Kläger aber nicht als schuldhaftes Zögern zuzurechnen, weil ohne eine Freigabe der Kennzeichen des beschlagnahmten Autos im Inland keine Abmeldung möglich gewesen wäre.
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