Frist für Schlussabrechnung zu Corona-Hilfen erneut verlängert
Weil es immer noch mehr ausstehende Schlussabrechnungen als erwartet gibt, wurde die Frist für die Schlussabrechnungen zu den diversen Corona-Hilfen noch einmal um zwei Monate verlängert.
Ursprünglich wäre die Frist für die Übermittlung der Schlussabrechnung zu den Corona-Hilfen zum 30. Juni 2023 abgelaufen, wurde aber zunächst für alle noch nicht eingereichten Abrechnungen bis zum 31. August 2023 verlängert. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium die allgemeine Abgabefrist erneut verlängert, und zwar um zwei Monate bis zum 31. Oktober 2023. Bis zu diesem Termin können nun die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten eingereicht oder im Einzelfall ein Antrag auf eine weitere Fristverlängerung gestellt werden.
Die Frist wird jetzt maximal bis zum 31. März 2024 verlängert. Sofern bereits eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 genehmigt wurde, wird diese nun automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert. Die neuen Fristen gelten für die Überbrückungshilfe I bis IV sowie die November-/Dezemberhilfe. Für die Neustarthilfe ist das Schlussabrechnungsverfahren schon länger abgeschlossen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
