Sachbezugswerte für 2024
Erneut macht sich die bis vor kurzem hohe Inflation in einem deutlichen Anstieg der Sachbezugswerte bemerkbar.
Der Bundesrat hat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2024 beschlossen. Dabei werden die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreise vom Juni 2022 bis Juni 2023 angepasst. Dabei macht sich die vorübergehend hohe Inflation bemerkbar. Für eine freie Unterkunft beträgt der Anstieg 4,9 %, bei Mahlzeiten sogar stolze 8,7 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2023 bundeseinheitlich
-
für eine freie Unterkunft monatlich 278 Euro (2023: 265 Euro) oder täglich 9,27 Euro;
-
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 10,43 Euro (2023: 9,60 Euro), davon entfallen 2,17 Euro auf ein Frühstück und je 4,13 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 313 Euro (bisher 288 Euro; Frühstück 65 statt 60 Euro, Mittag- und Abendessen 124 statt 114 Euro).
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
