Säumniszuschläge sind auch für Zeiträume ab 2019 verfassungskonform
Die Höhe der Säumniszuschläge ist auch für Zeiträume nach 2018 nicht verfassungswidrig, wie der Bundesfinanzhof erneut bestätigt hat.
Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass die Höhe der Säumniszuschläge auch für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2018 verfassungskonform ist. Die in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung von einem anderen Senat des Bundesfinanzhofs geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge sind nach Meinung des X. Senats des Bundesfinanzhofs kein Anlass, die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen.
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