Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
Ein Anscheinsbeweis spricht dafür, dass berufliche Fahrten mit dem Dienstwagen zurückgelegt werden, weswegen der Steuerzahler nachweisen muss, wenn er stattdessen Kosten für Fahrten mit dem Privatfahrzeug ansetzen möchte.
Wer vom Arbeitgeber einen Dienstwagen gestellt bekommt, nutzt diesen auch für berufliche Fahrten. Das jedenfalls meint das Niedersächsische Finanzgericht und hat damit einem Finanzgericht zugestimmt, das dem Kläger nicht den Werbungskostenabzug für drei berufliche Fahrten mit dem privaten Auto gewähren wollte. In einem solchen Fall spreche der Anscheinsbeweis dafür, dass der Dienstwagen genutzt wird, und der Steuerzahler muss dann nachweisen, dass er tatsächlich den privaten Pkw genutzt hat. Das konnte der Kläger hier erfolgreich nachweisen. Neben Indizien, die für die Nutzung des privaten Pkws sprachen konnte er auch Tankquittungen aus dem fraglichen Dienstreisezeitraum vorlegen. Da nur eines der beiden Fahrzeuge einen Dieselmotor hatte, waren die Tankquittungen für das Gericht ein ausreichender Nachweis für die Nutzung des Privatwagens.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
