Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
Weil beim Pokerspiel neben Glück auch die Fähigkeiten des Spielers eine Rolle spielen, kann Online-Pokerspiel in erheblichem Ausmaß den Umfang einer gewerblichen Tätigkeit erreichen.
Gewinne aus Lotterien und Glücksspielen sind normalerweise steuerfrei. Wenn ein Spieler aber zu viel "Glück" hat, möchte auch das Finanzamt hin und wieder profitieren. In Hinsicht auf Gewinne aus Online-Pokerspielen hat das der Bundesfinanzhof nun zumindest in bestimmten Fällen abgesegnet. Bei diversen Pokervarianten überwiegen laut des Urteils schon bei einem Durchschnittsspieler die Geschicklichkeitselemente. Im Gegensatz zu reinen Glücksspielen ist Poker nach Überzeugung der Richter durch eine Fülle von Handlungsmöglichkeiten der Spieler geprägt, die den Spielausgang in erheblichem Umfang beeinflussen können. Auf lange Sicht kommt es für den Spielerfolg daher allein auf die individuellen Fähigkeiten des einzelnen Spielers an.

Wenn das Online-Pokerspiel dann noch in erheblichem Umfang betrieben wird - im Streitfall 20 bis 25 Stunden wöchentlich an bis zu zwölf virtuellen Tischen gleichzeitig -, geht der Bundesfinanzhof von einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr aus. Weil die erhebliche Zahl der getätigten Spiele weit über das hinausgeht, was die Allgemeinheit noch als Hobbytätigkeit ansieht, haben die Richter eine gewerbliche Tätigkeit bejaht. Damit unterliegen die Spielgewinne der Einkommen- und Gewerbesteuer.
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