Längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken und Versicherungen
Bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten soll die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wieder auf zehn Jahre verlängert werden.
Kaum wurde mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt, möchte der neue Bundesfinanzminister die Schraube wieder zurückdrehen - zumindest teilweise. Die Bundesregierung hat deshalb im August eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, mit der die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten wieder auf zehn Jahre verlängert werden soll.
Die Gesetzesänderung soll der Bekämpfung von Steuerhinterziehung dienen, insbesondere bei Fällen groß angelegter Steuerhinterziehung. Da Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute ihre Buchungsbelege meist in digitaler Form aufbewahren, geht die Regierung von einem sehr geringen Erfüllungsaufwand aus. Für alle anderen Unternehmer gilt für Buchungsbelege weiter die achtjährige Aufbewahrungsfrist.
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