Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen
Weil 2024 die Löhne und Gehälter deutlich gestiegen sind, steigen im kommenden Jahr auch die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Eckwerte der Sozialversicherung spürbar.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt, mit dem die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für geregelt werden. Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2024 beträgt bundesweit 5,16 %. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen alle Rechengrößen vergleichsweise stark. Beispielsweise soll die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung um 400 Euro auf dann 8.450 Euro monatlich steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird nach dem Entwurf um 300 Euro auf dann 5.812,50 Euro monatlich steigen. Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt ebenfalls um 300 Euro auf dann 6.450 Euro. Vor allem Gutverdiener werden also im kommenden Jahr spürbar höhere Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
