Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
Das Bundesfinanzministerium hat die jährliche Positivliste mit den weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Seit 2011 veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jedes Frühjahr eine Positivliste der weiterhin gültigen Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. Mit insgesamt 179 Verwaltungsanweisungen, die nach dem 31. Dezember 2025 nicht mehr angewendet werden sollen, liegt die Zahl der aussortierten Verwaltungsanweisungen spürbar über dem langjährigen Mittel. Im Vergleich dazu ist die Liste weiterhin gültiger Verwaltungsanweisungen 110 Seiten lang und hat 1.981 Einträge. Damit fällt die Positivliste ausnahmsweise kürzer aus als im Vorjahr, in dem die Liste noch 114 Seiten und 2.019 Einträge umfasste.
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