Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
Nach der Absenkung auf 4,9 % für 2026 soll der Beitragssatz zur Künstlersozialabgabe für 2027 wieder auf den vorherigen Wert von 5,0 % steigen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit der Arbeit an der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 begonnen. Nach der neuen Verordnung wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2027 5,0 % betragen. Nach der leichten Absenkung auf 4,9 % für 2026 wäre der Beitragssatz damit wieder auf dem Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025.
Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage von allen Unternehmen erhoben, die Tätigkeiten oder Werke von Künstlern und Publizisten verwerten, beispielsweise in der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
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