Zinsbesteuerung in der EU
Ab 2005 ist eine europaweit einheitliche Besteuerung von Zinsen und ein grenzübergreifendes Auskunftsverfahren vorgesehen.
Die geplante Abgeltungssteuer auf Zinsen wird nicht vor dem Jahre 2005 kommen. Die Höhe des Steuersatzes wird nicht genannt. In dem zur Zeit auf Eis liegenden Gesetzesentwurf ist ein Satz von 25 Prozent vorgesehen. Ab 2005 soll auch das europaweite Auskunftsverfahren eingeführt werden. Dieses gilt zunächst für 12 EU-Länder. Belgien, Österreich und Luxemburg werden sich nicht an dem Auskunftsverfahren beteiligen und weiterhin das Bankgeheimnis wahren.
Diese Länder werden ab 2005 eine Quellensteuer von 15 Prozent erheben, die 2008 auf 20 Prozent und ab 2011 auf 35 Prozent steigt. Die Schweiz und Liechtenstein wollen entsprechende Vereinbarungen mit der EU treffen und ebenfalls eine Kapitalertragsteuer erheben, die zu 75 % in die EU-Kassen fließen soll. Den Rest werden die Schweizer behalten.
Weiterhin ist vorgesehen, dass die Quellensteuern auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unter verbundenen Unternehmen im Verhältnis der Schweiz zur EU abgeschafft werden. Zudem wird die Schweiz mit den EU-Mitgliedstaaten in bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen die Amtshilfe bei Steuerbetrug regeln.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
