Reduzierter Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungen
Der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge wird ab 2004 gekürzt.
Unter den zahlreichen Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der reduzierten Einkommensteuertarife hat auch der Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge zu leiden. Diese Beiträge sind nämlich ab 2004 nur noch zu 88 % als Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen. Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug bleibt weiterhin eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
