Finanzierungskosten einer privaten Versorgungsrente
Die Finanzierungskosten für eine private Versorgungsrente sind nicht als dauernde Last abziehbar.
Haben Sie eine private Versorgungsrente abgeschlossen, die als Sonderausgabe abziehbar ist, können Sie nicht auch noch die Schuldzinsen, die Sie im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Finanzierung der Versorgungsrente bezahlen, als dauernde Last abziehen. Als Sonderausgaben können nur die Aufwendungen geltend gemacht werden, die im Sonderausgabenkatalog des Einkommensteuergesetzes aufgezählt sind. Dieser Katalog ist abschließend und kann nicht durch einen so genannten "Veranlassungszusammenhang" für weitere Sonderausgaben erweitert werden. Auch die Aufwendungen für einen Rechtsstreit um Sonderausgaben können selbst nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
