Betriebliche Altersversorgung ohne Zertifizierungsnummer
Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung sind förderfähige Altersvorsorgebeiträge, brauchen jedoch keiner Zertifizierungsnummer.
Die staatliche Förderung von Altersvorsorgebeiträgen erfolgt in der Regel durch Sonderausgabenabzug. Als Altersversorgungsbeiträge gelten Zahlungen des Zulageberechtigten, die zugunsten eines auf seinen Namen lautenden Vertrags geleistet werden. Dieser Vertrag muss zertifiziert sein, damit Sie als Steuerpflichtiger dem Finanzamt die Zertifizierungsnummer auf der Anbieterbescheinigung angeben und so in den Genuss der staatlichen Förderung kommen können.
Förderfähig sind neben diesen privaten Altersvorsorgebeiträgen auch betriebliche Altersversorgungen. Dazu zählen sämtliche Zahlungen, die Sie als Arbeitnehmer aus Ihrem individuell versteuerten Arbeitslohn in entsprechende betriebliche Altersversorgungen wie eine Pensionskasse, eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds leisten. Betriebliche Altersversorgungen bedürfen jedoch keiner Zertifizierung, weil sie bereits einem Qualitätsmindeststandard unterliegen. Folglich enthalten die Anbieterbescheinigungen in diesem Fall in dem eigentlich dafür vorgesehenen Feld keine Zertifizierungsnummern, sind aber trotzdem vollständig.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
