Zukünftig Tragfähigkeitsprüfung bei Ich-AGs
Gründer einer Ich-AG müssen voraussichtlich ab November eine Tragfähigkeitsbewertung ihrer Gründungsidee vornehmen lassen.
Offensichtlich ist die Bundesregierung vom großen Andrang auf die Ich-AGs selbst überrascht oder befürchtet doch zumindest einen zu großen Mitnahmeeffekt. So oder so hat die Bundesregierung jetzt die Zustimmung des Bundestages für das "Vierte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" erhalten. Darin sind nicht nur die schon im August angekündigten Nachbesserungen an der umstrittenen Arbeitsmarktreform Hartz IV enthalten, sondern auch eine Verschärfung für zukünftige Ich-AG-Gründer. Sofern der Bundesrat dem Gesetz kurzfristig zustimmt, und das ist recht sicher, müssen die Antragsteller für eine Ich-AG voraussichtlich ab dem 1. November 2004 dann auch eine positive Bewertung einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit ihrer Existenzgründungsidee vorlegen. Das Testat kann dann beispielsweise vom Steuerberater erstellt werden, denn eine genaue Festlegung enthält das Gesetz nicht.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
