Navigationsgerät im Geschäftsfahrzeug
Nach einem aktuellen Urteil sind die Kosten für ein Navigationsgerät in einem Firmenfahrzeug nicht in die 1 %-Regelung einzubeziehen.
Viele Geschäftsfahrzeuge verfügen heute über ein Navigationsgerät. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind die Anschaffungskosten für ein Navigationsgerät in die 1 %-Regelung einzubeziehen. Jetzt hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Navigationsgerät ein Telekommunikationsgerät ist.
Dies hat zur Folge, dass für Arbeitnehmer die Kosten für ein solches Gerät nicht in die 1 %-Regelung einzubeziehen sind. Die Nutzungsbesteuerung fällt also niedriger aus. Aus Gründen der Gleichbehandlung muss dies auch für Unternehmer gelten, welche die Privatnutzung als Privatentnahme zu versteuern haben. Zwar sind dies gute Nachrichten für alle Steuerpflichtigen, aber es muss noch der Bundesfinanzhof abschließend über diese Frage entscheiden.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
