Eigenheimzulage wird nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnet
Die Eigenheimzulage wird nicht als eigenes Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, wenn sie tatsächlich für die eigene Wohnung genutzt wird.
Diverse Sozialgerichte durften sich bereits mit der Frage befassen, ob die Eigenheimzulage als eigenes Einkommen beim Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Auch wenn die Urteile zunächst uneinheitlich ausfielen, ist es mittlerweile Konsens, dass die Eigenheimzulage zumindest dann nicht als Einkommen gilt, wenn sie tatsächlich zur Herstellung oder Beschaffung einer Immobilie dient. Dazu reicht es aus, dass die Zulage zur Tilgung des Baufinanzierungsdarlehens verwendet wird. Die Regierung arbeitet allerdings auch an einer Korrekturverordnung zu Hartz IV, die dann neben anderen Änderungen auch die Eigenheimzulage explizit von der Anrechnung freistellt.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
