Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind grundsätzlich möglich, allerdings sind einige Dinge zu beachten.
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind grundsätzlich möglich und regelmäßig auch ertragsteuerrechtlich anzuerkennen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Vertragsverhältnis zwischen Angehörigen geschlossen wird, die wirtschaftlich voneinander unabhängig sind. Zudem müssen Sie auf eine Besicherung verzichten.
Bei solchen Darlehensverträgen besteht allerdings stets der Vorbehalt, ob ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vorliegt. Diesbezüglich sollten Sie besonders darauf achten, den Darlehensvertrag eindeutig von einer verschleierten Schenkung abzugrenzen.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
