Verlagerung des Leistungsortes
Für die wirksame Verlagerung des Leistungsortes genügt nicht die Angabe der USt-IdNr. im Briefpapier.
Bei einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung verlagert sich der Leistungsort, wenn eine USt-IdNr. verwendet wird. Hierzu ist in den Umsatzsteuer-Richtlinien festgelegt, dass der Eindruck der USt-IdNr. auf dem Briefbogen allein nicht dazu führt, dass von einer Verwendung der USt-IdNr. gesprochen werden kann. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums muss eine gesonderte Vereinbarung nachgewiesen werden. Dies kann insbesondere im schriftlichen Speditionsauftrag geschehen. Sofern ein mündlicher Auftrag erteilt wurde, ist die Vereinbarung über die Verwendung der USt-IdNr. in einer Telefonnotiz zu dokumentieren.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
