Nachträgliche Verlängerung eines Lebensversicherungsvertrages
Wenn die nachträgliche Verlängerung einer Lebensversicherung nicht als Option im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen ist, gilt sie als neuer Vertrag mit allen steuerlichen Konsequenzen.
Die nachträgliche Verlängerung eines Versicherungsvertrages um drei Jahre wird steuerrechtlich trotz gleich bleibender Beitragsleistung als neuer Vertrag gewertet, wenn die Möglichkeit der Vertragsänderung im ursprünglichen Versicherungsvertrag nicht vorgesehen war und sich aufgrund der Vertragsänderung
-
die Laufzeit des Vertrages,
-
die Prämienzahlungsdauer,
-
die insgesamt zu entrichtenden Versicherungsbeiträge und
-
die Versicherungssumme
ändern. Die Bewertung als neuer Vertrag führt dazu, dass die entsprechenden Zinsen nicht steuerfrei sind, sondern als steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden.
Die neuesten Artikel aus allen Bereichen
-
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
